Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Bestattungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der persönlichen Haftung zum Gegenstand. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Gesellschafterversammlung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.