Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grundstücksan- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken jeglicher Art sowie die Bauausführung von Gebäuden jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung und die Vermietung und Verwaltung von Anlageobjekten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie kann sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.