Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel und die Reparatur von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie aller erlaubnisfreien Informationstechnik und mit allen weiteren erlaubnisfreien Elektro- und Elektronikgeräten und allem Zubehör. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.