Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Markt- und Festveranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie das Betreiben von Marktständen und Schaustellergeschäften sowie der Handel mit den dazugehörigen Waren aller Art, soweit dieser nicht genehmigungspflichtig ist. Zur Erreichung dieser Zwecke kann die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und / oder Geschäfte mit solchen Gesellschaften führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.