Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, der Verkauf und die Reparatur von Motorgeräten und Maschinen aller Art, sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit sie einer besonderen gesetzlichen Genehmigung nicht bedürfen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder Geschäfte mit solchen Unternehmen führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.