Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien sowie der Handel, der Im- und Export von Gütern aller Art sowie die Vermittlung von Bausparverträgen und alle mit den Geschäftssparten verbundenen Tätigkeiten. Ausgenommen sind solche Güter und Produkte, deren Handel eine besondere Erlaubnispflicht erforderlich macht, wie z. B. Kriegswaffen und Chemikalien. Der Handel sowie der Im- und Export ist auf nicht erlaubnispflichtige Güter aller Art beschränkt. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Art im In- und Ausland beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.