Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und Erbringung von Zimmerer- und Dachdeckerleistungen sowie die Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauträgers bzw. -betreuens, im besonderen die Planung und (schlüsselfertige) Erstellung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie deren Verkauf und der Handel mit Waren aller Art, im besonderen mit Baustoffen.