Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Tischlerei sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck und die Verwaltung solcher Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen vertreten sowie die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernehmen.