Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör, die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, das Betreiben einer Tankstelle mit allen dazugehörigen Tätigkeiten sowie die Erbringung von Abschleppdiensten aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.