Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung und Erbringung von Zimmereileistungen aller Art sowie die Lieferung von Material und Waren, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Zimmererleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, sich an ihnen beteiligen und/oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.