Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen aller Art und die Durchführung der damit verbundenen Hilfsgeschäfte. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von anderen Gesellschaften und zur Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt, die sich mit den vorgenannten Tätigkeiten befassen.