Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam oder einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer alleinvertretungsbefugt, so darf er Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Metall- und Maschinenbau, Reparaturen von Land- und Baumaschinen und Kommunal- und Gartengeräten im weitesten Sinne sowie Handel mit Fertigteilen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften.