Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Reisebüros, d.h. die Vermittlung von Reisen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften. Der multimediale Internetvertrieb von erlaubnisfreien Produkten und Waren aller Art sowie das Entwerfen, Anfertigen und Pflegen von Websites.