Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Durchführung von Erdbau- Abbruch- und Hausanschlußarbeiten sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, im besonderen mit Kies und Mörtel etc. sowie mit Sanitärartikeln. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen vertreten sowie die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernehmen.