Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Grundstücksverwaltung, Erbringung von Dienstleistungen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sämtliche Aktivitäten einer besonderen gesetzlichen Genehmigung nicht bedürfen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder Geschäfte mit solchen Unternehmen führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.