Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb von Beteiligungen, die Gründung und Verwaltung von Kapitalgesellschaften sowie die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Errichtung von Immobilien durch Dritte, Finanzierung eigenen Anlagevermögens und langfristige Finanzierung von Geschäftsbauten sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art und die Durchführung aller für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gwerbeordnung.