Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung und die Verwaltung von Immobilien aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen aller Art zu beteiligen, sie zu vertreten und/oder zu übernehmen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen im Inland und im Ausland ist gestattet.