Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung jeglicher Bauarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf sich insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligen. Der Handel mit Baumaterialien aller Art sowie der An- und Verkauf von genehmigungsfreien Waren aller Art sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen und fremden Vermögens.