Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Zusätzlich gehört die Finanzierungsvermittlung und Umschuldung und der Vertrieb von geschlossenen Investmentfonds (z.B. Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Leasingfonds, etc) zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann sich an anderen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.