Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf, Montage, Reparatur von einzelnen und zentralen Warmwasser-, Warmluftheizungsanlagen und Öfen, Gas- und Wasserinstallation sowie die Montage und Reparatur von Abflußleitungen und sanitären Installationen und die damit zusammenhängenden Arbeiten, Gewerke und Dienstleistungen. Zur Erreichung dieser Zwecke kann die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder Geschäfte mit solchen Unternehmen führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.