Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung von Hochbauten sowie Maurerarbeiten aller Art einschließlich Reparaturarbeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluß vorausgesetzt, beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und insbesondere Hilfs- und Nebenbetriebe als Tochterunternehmen errichten.