Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem Gegenstand beteiligen und auch solche erwerben, sowie Zweigniederlassungen errichten und persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften mit ähnlichem Firmengegenstand werden.