Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gesetzlich zulässigen betriebswirtschaftlichen Beratungen und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnbuchhaltung im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, soweit dieses rechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.