Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Heinzungsbau, Öl- und Gasfeuerung, sanitäre Anlagen, Gas- und Wasserinstallationen, Lüftungsbau und Bauklempnerei sowie der Handel mit in diesen Bereichen verwendeten Objekten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf sich insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, für andere Gesellschaften/Unternehmen die Geschäfte zu führen.