Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Wird einem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt, ist er gleichzeitig von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind: Industrieberatung, insbesondere die Entwicklung und Betreuung von Ostgeschäften; Produktion von elektronischen und medizinischen Geräten; Handel, Import und Export mit Waren aller Art, soweit nicht eine besondere Genehmigung erforderlich ist; Service aller Art, insbesondere für Kraftfahrzeuge sowie elektronischen und medizinischen Geräte; Logistik; alle nichtgenehmigungspflichtigen Vermittlungen; Marketing; Projektierung; Consulting. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf sich insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften beteiligen.