Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Verwaltung und Vertretung von anderen Gesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sowie der Handel mit Grundstücken und die Verwaltung von Grundstücken. Zur Erreichung dieser Zwecke kann die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.