Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Grundstücken, Lagerflächen und Produktionsanlagen aller Art auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sowie der Handel mit Stoffen und Waren aller Art, soweit sie einer behördlichen Genehmigung nicht bedürfen. Zur Erreichung dieser Zwecke kann die Gesellschaft gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und/oder Geschäfte mit solchen Unternehmen führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.