Die Gesellscahft hat bis zu zwei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung und die Grundstücksverwaltung mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die gewerbsmäßige Verwaltung und Vertretung von anderen Gesellschaften auch unter Übernahme der persönlichen Haftung. Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.