Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der An- und Verkauf von Grundstücken, die Verwaltung von Grundstücken mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen aller Art in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen sowie Niederlassungen zu errichten oder zu erwerben, sich an solchen auch als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen oder solche zu verwalten, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern. Der Erwerb, die Veräußerung und die Erschließung von Grundstücken aller Art, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, der Handel mit und die Vermietung, Verpachtung und Vermittlung von Immobilien, die Finanzierungsvermittlung und die Verwaltung von Immobilien.