Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ingenieurtätigkeit im Bauwesen, insbesondere des Erstellen von Baustatiken, -konstruktionen, -planungen, -vorlagen, die Bauleitung sowie das Erstellen von Baugutachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte durchzuführen, die der Erweiterung und Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Zimmererarbeiten aller Art.