Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erd- und Straßenbau sowie Asphaltierungsarbeiten, der Handel mit Baustoffen, insbesondere mit Sand und Torf sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen - auch als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin - beteiligen und die Verwaltung anderer Unternehmen übernehmen.