Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export sowie Handel und Vertrieb von elektronischen Produkten und die Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von anderen Gesellschaften und zur Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt.