Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung der Auftraggeber in Steuersachen, ihre Vertretung sowie die Hilfeleistung der Auftraggeber bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheit und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten einschließlich Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.