Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Errichtung und Ausführung von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den obigen Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und für diese die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.