Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und Ausführung von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Wohngebäuden. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den obigen Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und für diese die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.