Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die ingenieurmäßige technische Beratung, Planung von technischen Anlagen, Verwaltung eigenen Vermögens und alle sonstigen damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von und zur Beteiligung an anderen Unternehmen berechtigt.