Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Wellpappen, Kartonagen, Papier, Pappen, sonstiger Verpackungsmaterialien und Hilfsartikeln, sowie Herstellung und Vertrieb von Artikeln aus Kunststoff, Service-Leistungen in diesem Zusammenhang, ferner alle mit den vorgenannten Geschäftszwecken in Verbindung stehenden und dem Unternehmenszweck dienende Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben bzw. sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten und Unternehmensverträge abzuschließen.