Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten jeglicher Art sowie der Handel mit Pflanzen und Baustoffen und Herstellung von Sport-und Spielanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Geschäfte zu tätigen, andere Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu errichten.