Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen sowie zum Erwerb von und zur Beteiligung an anderen Unternehmen berechtigt. Betreiben von und die Beteiligung an Baumärkten und der Handel mit allen Gegenständen des Baubedarfs und mit sonstigen Waren aller Art.