Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Einkauf von Rohstoffen aller Art, insbesondere solche zur Herstellung von Mineral- und Wirkstofferzeugnissen, Spezialfutter und pharmazeutischen und chemischen Produkten. Dieses soll geschehen für die Herstellung eigener Produkte sowie für Geschäfte, die die Gesellschafter im Interesse des Unternehmens für zweckmäßig erachten. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, wobei der Schwerpunkt auf den süddeutschen Markt zu richten ist.