Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Handel mit Traktoren, Landmaschinen, Straßen- und Nutzfahrzeugen sowie mit anderen Maschinen und Einrichtungsgegenständen für Landwirtschaft und Haushalt, ebenso mit Ersatzteilen, weiter der Betrieb von Reparaturwerkstätten und die Übernahme von Industrievertretungen sowie der Betrieb einer Tankstelle.