Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Planung, Herstellung und Vertrieb von Dreh- und Frästeilen, technischen Geräten, Apparaturen und Maschinen aller Art sowie deren Einzelteilen, Ersatzteilen und Zubehör, ferner die Übernahme von Lohnarbeiten sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte.