Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und der Handel mit unbebauten und bebauten Grundstücken und Wohnungs- und Teileigentum; ferner die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung und fremde Rechnung und die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern zu diesem Zweck.