Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten und Patenten sowie insbesondere der dahinterstehenden Erfindungen, Markenrechten sowie Know-How und deren Dokumentation im Zusammenhang mit der Entwicklung von Wirkstoffen und Arzneimitteln, die Durchführung von medizinischen Studien zur Zulassung von Medikamenten, die Betreibung entsprechender Zulassungsverfahren, die Vermarktung der Rechte an Wirkstoffen und Arzneimitteln und die Vergabe von Lizenzen. Darüber hinaus die Beteiligung an anderen Unternehmen.