Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Förderung der Hilfe für Behinderte.
2. Die Schaffung und der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und ambulanten Erziehungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien.