Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Beteiligung als Gesellschafterin an anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften für Im- und Exporte von genehmigungsfreien Waren aller Art sowie Beratung, Managing und Finanzierung von Unternehmen dieser Art. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft nach dem Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.