Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Wohnräume, gewerbliche Räume, Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte sowie der Handel mit und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung von Immobilien.