Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, die Vermittlung, die Verwaltung, sowie das Marketing von Immobilien, die Beratung in Immobilienangelegenheiten und die Projektierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Übernahme von Anteilen an Kommanditgesellschaften als Komplementärin und Geschäftsführung dieser Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.