Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen einschließlich der Beteiligung an solchen Anlagen oder Projekten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Betreibergesellschaften im Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Eine solche Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin liegt sowohl in Bezug auf die Strom aus Wind Betriebsgesellschaft mbH & Co. Windpark Uetersen KG vor als auch in Bezug auf die Bürgerwindpark Uetersen GmbH & Co. KG vor.