Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Anteilscheinen von Kapitalgesellschaften oder in Deutschland zugelassenen ausländischen Investmentanteilen, nicht eingeschlossen die Befugnis, Gelder oder Anteilscheine von Anlegern entgegenzunehmen. Die Vermittlung erfolgt nur zwischen Kunden und lizensierten Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten oder einer ausländischen Investmentgesellschaft und stellt die ausschließlich ausgeübte Finanzdienstleistung dar. Vermittlung sonstiger öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet oder öffentlich angebotenen Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Kommanditgesellschaften sowie von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft, Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien sowie, Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds.